Gefäßverschlüsse

Retinale Gefäßverschlüsse werden in arterielle und venöse Gefäßverschlüsse unterteilt. Innerhalb dieser zwei Erkrankungen unterscheidet man noch nach der Ausdehnung des betroffenen Netzhautareals, man spricht dann von Astverschlüssen oder Zentralgefäßverschlüssen. Ist die Macula, also der schärfste Punkt des Sehens mitbetroffen, zeigt sich häufig eine deutliche Sehverschlechterung für den Patienten. Charakteristisch ist eine schmerzlose Sehverschlechterung, bei venösen Verschlüssen im Verlauf über mehrere Tage oder Wochen bei arteriellen Verschlüssen innerhalb von Minuten.


Arterielle Gefäßverschlüsse

Beim arteriellen Verschluss kommt kein Blut mehr durch die Gefäße zur Netzhaut, es zeigen sich Blutleere Gefäße. Innerhalb weniger Stunden kommt es zu einer Schwellung der gesamten betroffenen Netzhaut durch die Minderdurchblutung die in einem irreparablen Funktionsverlust der Sinneszellen endet.

Arterieller Gefäßastverschluss oben (weißer Embolus) mit Netzhautschwellung (gräuliche Areale) mit Beteiligung der Netzhautmitte (Makula)
Arterieller Gefäßastverschluss oben (weißer Embolus) mit Netzhautschwellung (gräuliche Areale) mit Beteiligung der Netzhautmitte (Makula)

Venöse Gefäßverschlüsse

Beim venösen Verschluss kommt es zu einer Abflussstauung in der Netzhaut, der an der Netzhaut streifige Blutungen hinterlässt, wie auf dem Bild zu erkennnen. Ist die Makula mitbetroffen, zeigt sich in der Regel eine Netzhautschwellung (Ödem) die das Sehen unterschiedlich stark beeinträchtigen kann.

Eine Abklärung der Risikofaktoren ist notwendig, bei Schwellungen der Netzhautmitte sind auch häufig wiederholte Medikamenteninjektionen in das Auge notwendig.

Zentralvenenverschluss mit starken streifigen Blutungen und Nervenfaserinfarkten (weiß)


Was muss abgeklärt werden?

Neben den Augenärztlichen Untersuchungen (auch Ausschluss eines Glaukoms durch 24 Stunden-Augeninnendruckprofil) sollte eine Laboruntersuchung (Blutbild, Entzündungswerte, Blutzucker, Blutfette) sowie ein EKG und eine 24 Stunden-Blutdruckmessung durchgeführt werden. Weiterhin sollte je nach Befund eine Ultraschallsonographie der Halsgefäße und des Herzens stattfinden. Bei Patienten, die jünger als 45 Jahre ist sollte auch eine Abklärung auf seltenere Gerinnungsstörungen des Blutes bei Venenverschlüssen durchgeführt werden. In der Augenklinik Nord können wir alle auch nur für Speziallaboren vorbehaltene Gerinnungsdiagnostik durchführen.